Leistungen

 Buchhaltung * Lohnbuchhaltung * Unternehmensberatung

Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Lohnabrechnungen - auch Baulohn gemäß § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG. Keine Rechts- und Steuerberatung !

- ZAHLENWELT OWL Buchhaltung Bielefeld Ihr zuverlässiger Ansprechpartner -

Buchhaltung*

Zahlen sagen mehr als Worte...
Die Buchhaltung ist das Herz eines jeden Unternehmens.
Als Profis in unserem Geschäftsbereich legen wir größten Wert auf fachliche Expertise und Fortbildungen am Puls der Zeit. Wir stehen rund um das Thema Buchhaltung zur Verfügung.



* Buchhaltung

Buchen lfd. Geschäftsvorfälle gemäß § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG.

Lohnbuchhaltung*

Löhne - Gehälter - Baulohn
Das Erstellen der laufenden Lohnabrechnungen
/ Gehaltsabrechnungen ist ein hochsensibles und sich ständig erneuerndes Tätigkeitsfeld. Dieses ist mit ihren Fallstricken im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht eine nicht zu unterschätzende Aufgabe.
 



* Laufende Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung

Erstellen lfd. Lohn-/Gehaltsabrechnungen - auch Baulohn gemäß § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG.


Unternehmensberatung 

Mit unserer langjährigen Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Finanz- und Rechnungswesens sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner:
  • Auf- und Ausbau eines aussagekräftigen Rechnungswesen
  • Finanz- und Erfolgsplanung
  • Analyse und Optimierung interner Abläufe
  • organisatorische Beratung
  • Controlling
  • Internem und externem Berichtswesen
  • Erfolgskontrolle und Ergebnisoptimierung
 - keine Rechts- und Steuerberatung
 
Buchhaltungssoftware
Digitalisierte Buchhaltung*: 
Belegverwaltung Online - Auswertungen Online:   Mit der Agenda-Software können wir Ihnen in vielen Bereichen Cloud-Anwendungen anbieten. Sie haben dadurch u.a. die Möglichkeit von jedem internetfähigen Gerät verschlüsselt auf Ihre Daten zu zugreifen und zu übermitteln.
Nähere Informationen zu den Cloud-Anwendungen finden Sie unter:

Preisgestaltung 

Die Kosten der laufenden Finanzbuchhaltung lassen sich im Vorfeld nur schwer abschätzen. Der Arbeitsaufwand hängt selbstverständlich von der Anzahl der Belege und der Komplexität der Geschäftsvorfälle ab, auch die Vollständigkeit und die Belegsortierung spielen eine große Rolle.
Alle Leistungen, die nicht mit einer Pauschale oder nach der Gebührentabelle des b.b.h. abgerechnet werden bzw. in diesen Beträgen enthalten sind, werden nach Aufwand im Stundensatz berechnet.

Unser Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Aufwand in Anlehnung an die Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband für selbstständige Buchhaltung und Bilanzbuchhalter).
Share by: